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Tipp

e-Rezept

Die zunehmende Digitalisierung macht auch vor dem Gesundheitsbereich nicht Halt. Für Patientinnen und Patienten spielen hier die eCard und die ELGA bereits seit geraumer Zeit eine wichtige Rolle. Im nächsten Schritt kommt nun das e-Rezept hinzu.

Als vor vielen Jahren das papierlose Büro ausgerufen wurde, sorgt dies meist für Gelächter. Inzwischen erfolgen viele Abläufe vorwiegend auf elektronischem Weg, und auch viele Dokumente werden elektronisch erstellt. Einen wesentlichen Anteil dabei haben die Smartphones und die dafür entwickelten Apps. Das gilt inzwischen auch im Gesundheitswesen. Dabei wird auch immer wieder die Frage nach der Sicherheit insbesondere der besonders sensiblen Patientendaten gestellt.

Eine wichtige Neuerung im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens war die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, kurz eCard. Auf dem enthaltenen Chip sind personenbezogene Daten des Krankenkassenmitglieds gespeichert. Anhand der eCard kann die Ärztin behandelnde oder der Arzt feststellen, ob Sie krankenversichert und somit auch berechtigt sind, entsprechende Leistungen zu erhalten. Die eCard ist verbindlich und kann nicht gekündigt werden.

Bei der ELGA, der elektronischen Gesundheitsakte, handelt es sich dagegen um ein zentrales Informationssystem. Hier werden Befunde zentral elektronisch gesammelt. Dies hat den Vorteil, dass behandelnde Ärzte schnell Zugriff auf relevante Patentendaten wie bisherige Befunde, Operationen, Unverträglichkeiten etc haben. Patienten müssen dann nicht erst alles mühsam von verschiedenen Stellen zusammentragen. Die Teilnahme am ELGA-System ist freiwillig und kann auch wieder aufgehoben werden.

e-Rezept: Rezept auf eCard oder Smartphone

Als neues Element im Zuge der Digitalisierung kommt nun das e-Rezept hinzu. Dabei wird das Rezept zwar wie bisher vom Arzt ausgestellt, aber nicht auf Papier ausgedruckt, sondern auf dem Chip der eCard gespeichert. Auf Wunsch gibt es auch einen e-Rezept-Code oder ein Papierrezept. Das e-Rezept ist bis einen Monat nach Ausstellung gültig und kann dann in der Apotheke eingelöst werden. Dazu wird dann der Chip bzw. der e-Rezept-Code in der Apotheke elektronisch erfasst und ausgewertet.

Alternativ kann das e-Rezept auch auf dem Smartphone gespeichert werden. Dies erfordert, dass die App des zuständigen Sozialversicherungsträgers installiert ist. Mit Ihrer Handy-Signatur loggen Sie sich ein und haben dann Zugang zu Ihren persönlichen Daten sowie zu ausgewählten Services unter „MeineSV“. Im Bereich e-Rezept finden Sie sämtliche offenen Rezepte für Sie bzw. Ihre Mitversicherten unter 14 Jahren. Wenn Sie nun auf ein Rezept klicken, wird Ihnen der dazugehörige Code angezeigt. Diesen können Sie in der Apotheke vorzeigen, auf Ihr Handy speichern oder auch an andere Personen weitergeben, wenn Sie das Rezept nicht selbst einlösen können.

Für den Datenschutz sorgen Verschlüsselung und Zugriffsberechtigungen. Da das e-Rezept als Grundlage für die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung dient, können Sie sich vom e-Rezept nicht abmelden.

Bei Fragen zur eCard, zu ELGA und zu dem e-Rezept helfen die ApoLife Apothekerinnen und Apotheker Ihnen gerne weiter.